Allgemeine Geschäftsbedingungen LSU Akademie

1. Präambel

Die LSU Schäberle Logistik & Speditions-Union GmbH u. Co. KG veranstaltet unter dem Namen LSU Akademie, nachstehend LSU Akademie genannt, Schulungen. Die Schulungsteilnehmer werden in den folgenden Bedingungen „Teilnehmer“ oder „Kunde“ genannt.

2. Gegenstand

Für alle Leistungen der LSU Akademie gelten unter Ausschluss anderslautender Bedingungen des Kunden, ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn die LSU Akademie diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Gegenstand des Auftrages ist grundsätzlich die vereinbarte Tätigkeit oder sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
Die Schulungen werden durch eigenes Personal und unterbeauftragte Dritte durchgeführt. Die LSU Akademie ist grundsätzlich berechtigt, die komplette Schulung oder Teile davon durch unterbeauftragte Dritte durchführen zu lassen, wenn der unterbeauftrage Dritte die Anforderungen der LSU Akademie erfüllt.

3. Geltungsbereich

Angebot, Lieferung und Leistung der LSU Akademie erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die von der LSU Akademie eingesetzten Referenten handeln während der Schulung ausschließlich im Auftrag und im Namen der LSU Akademie. Zusatz- Folge- und Neuaufträge sind nicht mit den Referenten sondern ausschließlich mit der LSU Akademie zu verhandeln und abzuschließen. Für Abwerbungsversuche gilt eine Vertragsstrafe von 50.000,- € als vereinbart.

4. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der LSU Akademie sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für die Preis- und Terminangaben. Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Der Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die LSU Akademie. Falls im einzelnen Schulungsangebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, kann der Kunde bis 14 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei von der Schulung zurücktreten. Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Maßgebend für den Tag des Rücktritts ist das Datum des Poststempels. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist werden bis zum 5. Tag vor Schulungsbeginn 70% der Teilnahmegebühren zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Abmeldung, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Das Benennen eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern keine einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden, ergeben sich die Teilnahmegebühren aus den aktuellen Schulungsangeboten. Die Gebühren sind nach Rechnungstellung sofort, d.h. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu zahlen. Bei Überschreiten der vorgenannten Zahlungsfrist von 10 Tagen tritt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, Zahlungsverzug ein. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise beinhalten keine Anfahrts-, Hotel- oder Übernachtungskosten.
Ein Aufrechnungsverbot mit anderen Forderungen der LSU Schäberle Logistik & Speditions-Union GmbH u. Co. KG gilt als vereinbart.

6. Durchführung von Veranstaltungen

Die Schulungen werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt durchgeführt. Die LSU Akademie behält sich sinnvolle Änderungen vor. Ein Anspruch auf die Unterrichtsbeteiligung eines bestimmten Referenten oder an einen bestimmten Ort besteht nicht. Die LSU Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, auch aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat.
Ausfall eines Referenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl etc. können zur Absage oder Verschiebung führen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über Absage oder Verschiebung erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Lehrgangsausfall ohne Ersatztermin zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

7. Weisungsrecht und Verkehrsregeln

Die von der LSU Akademie mit der Abwicklung der Veranstaltung beauftragten Mitarbeiter und Referenten sind gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die mit der Rechnung übersandten Verkehrsregeln auf dem Betriebsgelände strikt zu halten. Unfälle auf dem Betriebsgelände der LSU Schäberle Logistik & Speditions-Union GmbH u. Co. KG, die auf die Nichtbeachtung dieser Verkehrsregeln zurückzuführen sind, führen zum Haftungsausschluss.

8. Eigentumsvorbehalt

Die LSU Akademie behält sich das Eigentum an sämtlichen, dem Teilnehmer übergebenen Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor.

9. Schutz- und Urheberrechte

Das Unterrichtsmaterial ist für den Eigengebrauch des Teilnehmers, der ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt.
An den von der LSU Akademie erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen etc. behalten wir uns das Urheberrecht ausdrücklich vor. Unterrichtsunterlagen oder Teile daraus dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht reproduziert werden.
Eine werbetechnische Verwendung des Logos „LSU Akademie“, die über das erteilte Zertifikat oder ausgestellte Bescheinigungen hinausgeht, bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung.

10. Haftung

Die LSU Akademie haftet nicht für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung für die vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Die LSU Akademie haftet nur für solche Schäden die von ihr zu vertreten sind und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die LSU Akademie keine Haftung. Alle Unterlagen und Aussagen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder absolute Korrektheit. Sie ersetzen insbesondere keine rechtliche Beratung.

11. Verjährung, Ausschlussfristen

Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 12 Monaten, soweit die Verjährung aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht schon früher eintritt. Die Verjährungsfristberechnung beginnt mit dem Ende der Veranstaltung. Die Verjährungsfrist gilt ebenfalls für Schadenersatzansprüche.

12. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung verarbeitet werden.

13. Sonstiges

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser AGB rechtlich unwirksam ist oder wird, gelten die anderen Bestimmungen verbindlich weiter. Anstelle der unwirksamen Bestimmung sind die Vertragspartner verpflichtet, eine dem gewollten und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

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