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DEUTSCH

Abstellgenehmigung

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Sollten Sie zu dem avisierten Auslieferungstermin nicht zu Hause sein, können wir Ihnen Ihre Lieferung auch einfach an einem gewünschten Platz auf Ihrem Grundstück abstellen. Laden Sie hierzu einfach die Abstellgenehmigung herunter, füllen Sie diese aus und hinterlegen Sie die Genehmigung für unseren Fahrer zugänglich. Kleben Sie sie zum Beispiel einfach an Ihren Briefkasten.

WICHTIG: Ohne Ihre Unterschrift und die weiteren geforderten Angaben auf der Abstellgenehmigung können wir Ihre Lieferung leider nicht abstellen!

Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, Stand Juli 2019.

Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO-C / Authorized Economic Operator

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LSU-Schäberle wurde das AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ im Januar 2013 zuerkannt. LSU wurde damit die Erfüllung der Kriterien zur Einhaltung der Zollvorschriften, angemessene Führung seiner Geschäftsbücher und Zahlungsfähigkeit attestiert.

Der Inhaber dieses Zertifikats genießt folgende Vorteile:

  • leichterer Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen gemäß Artikel 14b Absatz 1 der DVZK
  • weniger physische Zollkontrollen und Überprüfungen der Unterlagen
  • vorrangige Abfertigung bei einer Kontrolle
  • die Kontrolle kann an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle durchgeführt werden

ISO 9001:2015 zertifiziert

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EN ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie allfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen.

Die acht Grundsätze des Qualitätsmanagements sind:

  1. Kundenorientierung
  2. Verantwortlichkeit der Führung
  3. Einbeziehung der beteiligten Personen
  4. Prozessorientierter Ansatz
  5. Systemorientierter Managementansatz
  6. Kontinuierliche Verbesserung
  7. Sachbezogener Entscheidungsfindungsansatz
  8. Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen
ISO 14001:2015 zertifiziert
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Die ISO 14001 legt einen Schwerpunkt auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung der jeweils definierten Zielsetzung in Bezug auf die Umweltleistung einer Organisation. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess beruht auf der Methode Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act, PDCA):

 

  • Planen: Festlegung der Zielsetzungen und Prozesse, um die Umsetzung der Umweltpolitik der Organisation zu erreichen
  • Ausführen: die Umsetzung der Prozesse
  • Kontrollieren: Überwachung der Prozesse hinsichtlich rechtlichen und anderen Anforderungen sowie Zielen der Umweltpolitik der Organisation; ggfs. Veröffentlichung der Umweltleistung (des Erfolgs der Organisation in Bezug auf ihre Umweltschutzmaßnahmen)
  • Optimieren: Falls notwendig müssen die Prozesse korrigiert (angepasst) werden

HACCP zertifiziert

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Das Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept (abgekürzt: HACCP-Konzept, deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) ist ein vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll.

Das HACCP-Konzept fordert:

  • alle im Verantwortungsbereich eines Unternehmens vorhandenen Gefahren für die Sicherheit der Lebensmittel zu analysieren
  • die für die Sicherheit der Lebensmittel kritischen Kontrollpunkte zu ermitteln,
  • Eingreifgrenzen für die kritischen Kontrollpunkte festzulegen
  • Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der kritischen Kontrollpunkte einzuführen
  • Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen festzulegen
  • zu überprüfen, ob das System zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit geeignet ist
  • Dokumentation aller Maßnahmen

EN 16258:2012

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DIN EN 16258:2012 ist eine Methode zur Berechnung und Deklaration des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen bei Transportdienstleistungen (Güter- und Personenverkehr).

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